Rechtsprechung
BGH, 21.02.1974 - 4 StR 22/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rammen eines Polizeifahrzeugs und gezieltes Zufahren auf einen Polizeibeamten - Benutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu einem verkehrsfremden Eingriff - Erinnerungslücke als Anzeichen für vorübergehende Bewusstseinstrübung bzw. Bewusstlosigkeit - ...
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- BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 4 StR 22/74
Die Bedenken der Revision gegen die Feststellung, daß die Besatzung des Polizeifahrzeuges durch das seitliche Anrempeln während schneller Fahrt an Leib und Leben gefährdet worden ist, sind offensichtlich unbegründet, desgleichen die Bedenken gegen die Überzeugung der Strafkammer, der Angeklagte habe den Polizeibeamten K. vorsätzlich gefährdet, indem er auf ihn zufuhr (vgl. BGHSt 22, 67, 73).Bei dem späteren Geschehen handelt es sich um eine Polizeiflucht, die vom Senat in ständiger Rechtsprechung als rechtlich einheitliche Tat angesehen wird (VRS 28, 359, 361; BGHSt 22, 67, 76).
Mit dieser ist auch das vorhergehende Fahren in fahruntüchtigem Zustand durch Tateinheit verbunden, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGHSt 22, 67, 77; Urteil vom 10. April 1973, 4 StR 118/73).
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69
Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die …
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 4 StR 22/74
Entscheidend ist für die Rechtsansicht des Senats, daß in den genannten Fällen ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu einem verkehrsfremden Eingriff benutzt wird (BGHSt 23, 4, 6). - BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73
Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der …
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 4 StR 22/74
Mit dieser ist auch das vorhergehende Fahren in fahruntüchtigem Zustand durch Tateinheit verbunden, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGHSt 22, 67, 77; Urteil vom 10. April 1973, 4 StR 118/73).